News vom 03.05.22
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner aus den Betrieben und Praxen,
liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
bitte beachten Sie die ab dem 3. Mai 2022 geltenden Regelungen zur Absonderung.
1. Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen sichweiterhin sofort nach Kenntnis des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben. Künftig beträgt die Isolation für diese Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens (wie bisher) nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. 2. Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Personhatten, insbesondere Haushaltsangehörige, besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr.
Die ausführliche Information des Kultusministeriums lesen Sie hier:
Ich bin guter Hoffnung, dass diese vereinfachten Absonderungsregelungen ein weiterer (großer) Schritt in Richtung Auslaufen der Pandemie bedeuten und hoffe gleichzeitig, in diesem Zusammenhang keine weiteren Covid-News auf dieser Internetseite einstellen zu müssen.
Freundliche Grüße
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: 04. Mai 2022
News vom 03.04.22
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner aus den Betrieben und Praxen,
liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
am 31. März informierte das Kultusministerium die Schulen über die Änderungen zur Corona-Verordnung und die daraus folgenden Änderungen zur Corona-Verordnung-Schule.
Die wichtigsten Änderungen, welche zum 04. April 2022 in Kraft treten, in Kurzform:
- Die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen entfällt.
- Bis zu den Osterferien wird weiterhin nach den bekannten Regelungen getestet.
- Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht weiterhin für Personen, die der Testpflicht nicht nachkommen (bis zu den Osterferien) und für absonderungspflichtige Personen.
- Die bisherigen Hygieneregeln (z.B. regelmäßiges Lüften) sollen beibehalten werden.
- Vorbehaltlich der Entwicklung der kommenden Wochen werden die Abschlussprüfungen ohne Einschränkungen durchgeführt.
Ich empfehle weiterhin das freiwillige Tragen der Maske im Unterricht.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Sven Teichmann
Schulleiter
News vom 07.02.22
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner aus den Betrieben und Praxen,
liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
im Verlauf der letzten Tage wurden die Regelungen zum Vorgehen bei positiven Schnelltests angepasst.
1 – Positiver Schnelltest in der Schule
– Die Schülerinnen und Schüler (SuS) erhalten eine Kopie der Bescheinigung über den positiven Schnelltest
– Sie werden umgehend nach Hause geschickt und begeben sich grundsätzlich 10 Tage in Absonderung.
– Es besteht eine Pflicht zur Nachtestung, die durch einen PCR-Test ODER einen Schnelltest an einer offiziellen Teststation erfolgen kann (§ 6 Corona-VO-Absonderung 26.01.2022).
– Sobald dieses Ergebnis vorliegt, wird die Schule über das Sekretariat umgehend per Mail incl. Vorlage (info@jdsr.de) des positiven Ergebnisses informiert.
– Wichtig: Vor Ablauf der Frist zur Freitestung kann die Corona-Absonderung nur aufgrund eines negativen PCR-Tests beendet werden. Hierzu reicht ein Schnelltest nicht aus!
– Die SuS informieren sich zudem selbständig über die unter II und III aufgeführten Links.
– Die Klasse wird ab dem Tag der positiven Testung für einen Zeitraum von fünf Schultagen täglich getestet.
2 – Positive Testung eines Haushaltsangehörigen
– Hat eine „haushaltsangehörige Person“ Corona, dann begeben sich die SuS grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne. Es sei denn, sie sind quarantänebefreit.
– Ab dem 5ten Tag können sich die SuS als Kontaktperson eines Haushaltsangehörigen per PCR- oder Schnelltest an einer offiziellen Teststation freitesten.
– Die SuS informieren per Mail die Schule.
3 – Freitestung von positiv getesteten SuS nach 7 Tagen möglich
– Dies ist per Schnelltest an einer offiziellen Teststation möglich, soweit mindestens 48 Stunden keine Beschwerden mehr vorliegen.
– Der Jugendliche kann erst wieder am Unterricht teilnehmen, wenn das Ergebnis der Freitestung vorliegt.
4 – Häufung von Fällen in einer Klasse
Entfällt ab 01.02.2022: „Die Absonderung der gesamten Klasse oder Gruppe bei Vorliegen eine relevanten Ausbruchsgeschehens (>= 5 Fälle bzw. bei Gruppen unter 25 Pers. 20% der Gruppe) findet nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete SuS müssen sich in häusliche Absonderung begeben.“ (Handlungsleitfaden Stand 01.02.2022)
II – Quarantäneregelungen
Inhaltsverzeichnis
• Informationen für positiv getestete Personen
• Regelungen in Schulen (…)
Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Absonderung
• Die Regeln der CoronaVO Absonderung auf einen Blick: o Übersicht zur Absonderungspflicht (…)
III – „Und was passiert jetzt?“ – Merkblatt für Schülerinnen und Schüler
https://km-bw.de/lde/startseite/sonderseiten/schulbetrieb-nach-weihnachtsferien
Infoschreiben „Und was passiert jetzt“ (PDF)
• Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona
• Informationen zum Impfen
Bitte Aktualität selbständig überprüfen.
erstellt Marzluf HLA RA geschäftsführender SL Landkreis RA (Stand: 2022-02-02) angepasst JDSR S. Teichmann 03.02.2022
Ob und wann die Klassen bei einem positiven Coronafall zusätzlich getestet werden müssen, kann sich kurzfristig jederzeit ändern. Die Lehrkräfte werden von der Schulleitung umgehend über diese zusätzlichen Testungen informiert.
Stand: Mo, 07.02.2022; 08:00 Uhr
Sven Teichmann
Schulleiter
News vom 24.01.22
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner aus den Betrieben und Praxen,
liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
die Schulen im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden wurden vom Gesundheitsamt informiert, dass das Gesundheitsamt zukünftig nicht mehr zu einzelnen positiv getesteten Personen im Schulumfeld Kontakt aufnehmen kann.
Zitat: „Es ist schon einige Zeit gesetzlich so geregelt, dass jede mit Corona infizierte Person ihre Quarantänezeiten selbst durch lesen der Corona Verordnung Absonderung bestimmen muss.“
Bitte nehmen Sie das Anschreiben des Gesundheitsamtes und die Information zur Absonderungsverordnung zur Kenntnis. Die Klassenlehrkräfte informieren Ihre Schülerinnen und Schüler über den aktuellen Stand der Testungen.
Die Schulleitung ist bei einem relevanten Infektionsgeschehen im Austausch mit dem Gesundheitsamt und informiert die betroffenen Schülerinnen und Schüler/Eltern über die bekannten Kommunikationswege der Schule.
Bitte informieren Sie als Elternteil oder als volljähriger Schülerin/volljähriger Schüler unser Sekretariat telefonisch oder per Mail (info@jdsr.de) bei positiven Schnelltests oder bestätigten PCR-Test. Hierzu benötigen wir den vollständigen Namen der Schülerin/des Schülers, die Klasse, das Datum der Testung mit dem positiven Ergebnis und das Datum des letzten Schulbesuches der positiv getesten Person.
Vielen Dank für Ihre Kooperation.
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: Mo, 24.01.2022; 10:00 Uhr
News vom 13.01.22
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Rastatt führt am 22. Januar 2022 eine Impfaktion in der Sporthalle
der August-Renner-Realschule durch. Die Details können Sie diesem
PDF entnehmen.
Die Aktion ist für Schüler*innen ab 12 Jahre bis max. 29 Jahre, ebenso
können sich Lehrkräfte bis 29 Jahre impfen lassen.
Leiten Sie die Info gerne an Ihre Schüler- und Lehrerschaft weiter.
Freundliche Grüße
Diana Wolf
Schulverwaltung
Landratsamt Rastatt
News vom 08.01.22
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner aus den Betrieben und Praxen,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ich wünsche Ihnen ein gesundes neues Jahr 2022! Am Montag, 10.01.2022 starten wir in Präsenz in den Unterrichtsbetrieb für das Kalenderjahr 2022.
Die aktuellen Informationen des Kultusministeriums zum Unterrichtsbeginn finden Sie unter:
https://km-bw.de/schulbetrieb-nach-weihnachtsferien
Die wichtigsten Infos für den Schulstart in Kurzform:
- Testangebot und Testpflicht – In der ersten Schulwoche nach den Ferien ist eine tägliche Testung aller Beteiligten am Schulleben, welche nicht „geboostert“ sind, geplant. Schülerinnen und Schüler mit einer dritten Immunisierung („Booster“) legen diese Bescheinigung bitte einmalig der die Testung beaufsichtigenden Lehrkraft vor.
- Maskenpflicht – Die Nutzung einer FFP2-Maske ist freiwillig. Sie wird von der Schulleitung ausdrücklich empfholen. Weiterhin muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
- Reiserückkehrer aus dem Ausland – Schülerinnen und Schüler, welche die Weihnachtsferien z.T. oder gänzlich im Ausland verbracht haben, bzw. deren Erziehungsberechtigte, sind verpflichtet sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Quarantänebestimmungen zu halten. Bitte informieren Sie sich vor Schulbesuch über die für Sie geltenden Regelungen.
- Impfangebot an der Schule – Aktuell ist kein Impfangebot durch ein mobiles Impfteam geplant. Bitte nutzen Sie die Angebote des Landkreises bzw. der Anbieter in Ihrer unmittelbaren Wohnumgebung.
Um die Sicherheit zum Schulstart weiter zu erhöhen, wünsche ich mir, dass sich alle Beteiligten am Schulbetrieb – wenn möglich – schon vor der Rückkehr ins Schulgebäude testen (lassen).
Einen guten Start in den Schulalltag in Präsenz und freundliche Grüße
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: Sa, 08.01.2022 10:00 Uhr
News vom 9.12.21
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner aus den Betrieben und Praxen,
liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
mit dem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums vom 07.12.2021 wurden uns neue Informationen zu momentanen Regelungen im Schulbereich übermittelt.
1. Beginn der Weihnachtsferien
Nach derzeitigem Stand wird der Beginn der Weihnachtsferien nicht vorgezogen. Für den Zeitraum vom Mo., 20.12. – Mi., 22.12.2021 wurde für Schülerinnen und Schüler, als besondere Ausnahmeregelung, die Möglichkeit zur selbst gewählten Quarantäne eröffnet, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen können.
Folgende Regelungen sind hierbei zu beachten:
a) Der Beurlaubungswunsch muss von den Erziehungsberechtigten bzw. von der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler rechtzeitig schriftlich angezeigt werden.
b) Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember 2021 ist nicht möglich.
c) Wir bitten Sie die Anträge bis spätestens Fr., 17.12.2021, 12.00 Uhr an die Klassenlehrkraft einzureichen.
d) Die beurlaubten Schülerinnen und Schüler erhalten von ihren unterrichtenden Lehrkräften in der Regel Arbeitsaufträge. Diese Aufträge müssen im Beurlaubungszeitraum bearbeitet werden.
2. Quarantäneregeln überarbeitet
Das Kultusministerium hat die Übersicht der wichtigsten Punkte zum Thema „Was passiert jetzt?“ erneut aktualisiert. Sie finden die aktuelle Information unter den Covid-News vom 26.11.2021 verlinkt.
3. Schülerausweise als Testbestätigung
Schülerinnen und Schüler können ihren Schülerausweis nicht mehr als Testbestätigung vorlegen.
a) Diese Regelung gilt bereits für Volljährige.
b) In den Weihnachtsferien gilt diese Regelung auch für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 – 17 Jahren.
c) Ab dem 01. Februar 2022 gilt diese Regelung für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.
Achtung:
Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt noch die Bundesregelung für 3G. Hier können Schülerinnen und Schüler weiterhin ihren Schülerausweis als Testbescheinigung vorlegen.
Die Schule stellt keine Testbestätigungen aus!
4. Aktualisierung unserer Hygieneregeln
Die aktualisierten Hygieneregeln für unser Haus finden Sie unter „Covid-Links“.
Die Schulleitung bedankt sich bei allen Beteiligten für die Einhaltung der gebotenen Regeln.
Ich wünsche allen Beteiligten am Schulleben: Kommen Sie gesund durch die Vorweihnachtszeit. Gleichzeitig wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Freundliche Grüße
Sven Teichmann
(Schulleiter)
Stand: Do, 09.12.2021
News vom 26.11.21
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner aus den Betrieben und Praxen,
liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
mit heutigem Tage wurde die geänderte Corona-Verordnung Schule verkündet.
Wir befinden uns aktuell in der sog. Alarmstufe 2, welche im Schulbetrieb mit nur geringen Veränderungen zu den vorherigen Stufen einhergeht.
Die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen.
Die Pflicht zum Tragen eine FFP2- bzw. OP-Maske besteht auch weiterhin im Unterricht – auch wieder am Sitzplatz.
Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind ab dem 1. Dezember 2021 auch im Inland untersagt.
Sehr viele Fragen wurden an das Kultusministerium bezüglich der Verfahrensweise bei einer Infektion mit dem Corona-Virus herangetragen. Gerne stellen wir die Antworten des Kultusministeriums zur Verfügung..
Die Lehrkräfte, das Sekretariat, unsere Hausmeister und die Schulleitung stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Corona im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb während der regulären Öffnungszeiten unserer Schule – und teilweise auch darüber hinaus – zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch wir uns ständig über das aktuell gültige Verfahren informieren müssen. Wir nutzen hierzu die einschlägigen Veröffentlichungen der Landesregierung. Die Links zu diesen Verordnungen finden Sie auf unserer Startseite unter Covid-Links.
In meiner Funktion als Schulleiter bitte ich Sie – wenn möglich – lassen Sie sich impfen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: 26.11.2021 18:30 Uhr
News vom 28.10.21
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner aus den Betrieben und Praxen,
liebe Schülerinnen und Schüler,sehr geehrte Eltern,
bitte nehmen Sie das Schreiben unserer Kultusministerin zur aktuellen Situation an den Schulen in Baden-Württemberg zur Kenntnis.
Die Kolleginnen und Kollegen der Josef-Durler-Schule bedanken sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Schulleben für die größtenteils reibungslose Umsetzung der Maßnahmen zur Infektionsvermeidung an unserer Schule. Insbesondere bedanke ich mich bei Ihnen – liebe Schülerinnen und Schüler – für Ihre Einsicht im Zusammenhang mit den Maßnahmen. Sicherlich hat es den ein oder anderen Covid-Fall in unserer Schulgemeinschaft gegeben. Wir konnten aus unserer Sicht eine Ansteckung und damit Weiterverbreitung des Virus innerhalb der Klassen vermeiden.
Ich kann mich uneingeschränkt der Bitte der Ministerin und unseres Gesundheitsministers anschließen und appelliere an alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft denen dies möglich ist – „Lassen Sie sich impfen“. Jede Impfung zählt.
Bitte nutzen Sie die unterrichtsfreie Zeit, um ein wenig durchzuatmen.
Freundliche Grüße
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Do, 28.10.2021 16:00 Uhr
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ich hoffe Sie hatten einen schönen und erholsamen Sommer und starten frohen Mutes mit uns gemeinsam in das neue Schuljahr 2021/2022.
Auch im kommenden Schuljahr gilt unser besonderes Augenmerk der Gesundheit aller Beteiligten am Schulleben. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die aktuellen Regelungen zum Themenfeld Covid19.
Die aktuellsten Informationen und Fragen rund um das genannte Thema finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums. Wir haben diese Seiten für Sie auf unserer Startseite unter „Covid Links“ hinterlegt.
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum vergangenen Schuljahr für uns als berufliche Schule in Kurzform:
- Präsenzpflicht: „Schülerinnen und Schüler können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass für sie oder eine mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person das Risiko eines besonders schweren Verlaufs der Krankheit COVID-19 besteht.“ Zitat FAQ Corona
Bitte reichen Sie dieses Attest bei Bedarf über die Klassenlehrkraft ein. Diese veranlasst die weiteren Schritte
- Maskenpflicht: „Es gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht. Das heißt: Egal wie hoch oder niedrig die Inzidenz ist, es gilt stets die Maskenpflicht.
Bei der Maskenpflicht gelten die gleichen Ausnahmen wie bisher:
- im fachpraktischen Sportunterricht,
- im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten,
- in Zwischen- und Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird,
- bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken),
- in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude,
- für Schwangere, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz im Unterricht eingesetzt werden können, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu allen Personen immer sicher eingehalten werden kann.
Weiterhin gilt die die Empfehlung, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“ Zitate aus FAQ Corona
Befreiung von der Maskenpflicht nur mit Attest! Bitte legen Sie dieses Attest der Klassenlehrkraft vor.
- Testpflicht: Wie im vergangenen Schuljahr sind in den ersten zwei Schulwochen zwei Tests pro Woche verpflichtend anzubieten. Ab der dritten Schulwoche werden drei Testungen pro Woche angeboten.
Befreit von der Testpflicht sind nur Geimpfte und Genesene (Genesungsnachweis max. 6 Monate gültig! (lt. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung). Der jeweilige Nachweis ist am Beginn des Schuljahres der Klassenlehrkraft vorzulegen.
Zwei Testungen werden bis 26.09.2021 auch Geimpften und Genesenen angeboten! Hier möchten wir alle Geimpften und Genesenen bitte, an den Testungen teilzunehmen, um die Sicherheit bei uns im Hause zu erhöhen.
Ein Testnachweis kann durch die Teilnahme an den in der Schule angebotenen Test erfolgen oder durch den Nachweis eines negativen Testergebnisses nach §5 Abs.3 Sätze 2 und 3 CoronaV
Zitat:
2. im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt oder
3. von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 25. Juni 2021 V1) vorgenommen oder überwacht wurde.
- Positiver Coronafall: „Schülerinnen und Schüler, die bei einem positiven Coronafall in die Kategorie „enge Kontaktperson“ fallen, müssen nicht automatisch in Quarantäne. An die Stelle der Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen tritt nun für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, für die Dauer von fünf Schultagen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltest.“ Zitat FAQ Corona
Alle Kolleginnen und Kollegen der Josef-Durler-Schule freuen sich, alle Beteiligten am Schulbetrieb wieder an der Schule begrüßen zu dürfen.
Das aktuelle Schreiben der Ministerin zum Schuljahresbeginn finden Sie auch unter Covid Links.
Wir sind uns sicher, mit Hilfe – nicht nur der oben genannten Maßnahmen – allen Beteiligten ein Schuljahr mit Präsenzunterricht anbieten zu können. Nun liegt es an uns, gemeinsam den besten Abschluss für Sie als Berufsschülerin/ Berufsschüler bzw. für Ihre Kinder zu ermöglichen.
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: Do, 09. September 15:00 Uhr