Meldung vom 27.07.2021
Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
ein ereignisreiches und für alle Beteiligten anstrengendes Schuljahr 2020/2021 liegt hinter uns.
Die Josef-Durler-Schule Rastatt gratuliert allen Absolventinnen und Absolventen der diesjährigen Prüfungsjahrgänge recht herzlich zum Bestehen der Prüfungen und wünscht einen guten und erfolgreichen Start in den nächsten Lebensabschnitt.
Allen aktuellen und zukünftigen Schülerinnen und Schülern unserer Schule wünschen wir schöne und erholsame Sommerferien.
Bitte beachten Sie die Informationen für das kommende Schuljahr vor Schuljahresbeginn.
Ab Anfang September werden wir die aktuellen Informationen rund um das neue Schuljahr auf unserer Internetseite veröffentlichen. Insbesondere bitte ich Sie im Vorfeld Ihrer geplanten Reise die Informationen des Kultusministeriums zum Thema Reiserückkehrende zu beachten.
Die Öffnungszeiten des Sekretariates in den Sommerferien sind täglich von 8.00 – 12.00 Uhr mit Ausnahme vom 16.08. – 27.08.2021. In diesem Zeitraum ist die Schule geschlossen.
Start des Schuljahres 2021/2022 ist Montag, 13. September 2021 um 07:50 Uhr.
Die Informationen zum Unterrichtsbeginn der einzelnen Klassen finden Sie unter: Service/weitere Downloads.
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: 28.07.2021
Meldung vom 11.06.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
am Mo, 14.06.2021 beginnt der Regelbetriebe unter Pandemiebedingungen.
Unser Hygieneregeln wurden überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Hier finden Sie die aktuelle Fassung.
Bitte befolgen Sie diese Regelungen in unser aller Interesse während des gesamten Schulbesuches.
Ich wünsche uns einen reibungsarmen Start in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Fr, 11.06.2021 16:00 Uhr
Meldung vom 19.05.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
einige Teile der schriftlichen Abschlussprüfungen in verschiedenen Schularten sind geschrieben, andere Prüfungen stehen nach den Pfingstferien noch bevor. Allen Prüflingen wünsche ich weiterhin ein gutes Durchhaltevermögen und die bestmöglichen Ergebnisse.
Unterricht nach den Pfingstferien
Für Ihre Planung nach den Pfingstferien stellen wir Ihnen den Stundenplan für die ersten zwei Wochen (07.06. – 18.06.2021) hier vor.
Die Klassenlehrkräfte informieren ihre Schülerinnen und Schüler noch vor Beginn der Pfingstferien über die genannten Regelungen.
Wir gehen davon aus, dass die Inzidenzen nach den Ferien zwischen 50 und 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis liegen und wir somit für die o.g. Wochen weitestgehend einen Wechselunterricht anbieten.
Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen überzugehen. In diesem Fall würde der Wechselunterricht beendet. Das Abstandsgebot müsste nicht mehr eingehalten und die Klassen könnten in Klassenstärke vor Ort unterrichtet werden. Testpflicht und Maskenpflicht haben weiterhin Bestand.
Möglicherweise ist dies ab der dritten Schulwoche, bei stabilen Inzidenzen unter 100, umsetzbar. Wir informieren Sie, sobald dies in unserer Schule – u.a. bedingt durch die noch anstehenden Prüfungen – umgesetzt werden kann.
Pfingstferien
Für die Pfingstferien wünsche ich uns allen eine etwas ruhigere Zeit in der alle Beteiligten nochmal Kraft und Energie für den Endspurt des Schuljahres 2020/2021 sammeln können.
In den Pfingstferien ist unser Sekretariat nicht besetzt. In dringenden Fällen schreiben Sie bitte eine Mail an info@jdsr.de.
Wir versuchen, Sie so schnell wie möglich zu informieren.
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Mi, 19. Mai 2021 10:00 Uhr
Meldung vom 30.04.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Die kommenden Wochen bis zu den Pfingstferien werden für uns Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler (SuS) – insbesondere für die Prüflinge – und für alle Beteiligten am Schulleben nochmals kräftezehrend.
Abschlussprüfungen
In unserem Hause beginnen in diesen Wochen folgende Prüfungen:
- die Prüfungen der Fachschule für Technik (KW 17),
- die Abiturprüfungen (KW 18),
- die Berufsschulabschlussprüfungen (KW 19),
- die Prüfungen der Zweijährigen Berufsfachschule (KW 20)
- und die Prüfungen zur Fachhochschulreife im Berufskolleg sowie für die Zusatzqualifikation FHSR der Berufsschule (KW 20).
In diesem Zeitraum beginnen somit die Prüfungen für über 300 Schülerinnen und Schüler an unserer Schule.
Am Dienstag, 27.04.2021, wurden die Schulen kurzfristig durch das Kultusministerium darüber informiert, dass die aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung seit 19. April 2021 geltende indirekte Testpflicht durch neue Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetzes für die Abschlussprüfungen angepasst wurde. Zwar besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot in der Schule für ungetestete Personen weiterhin nicht für die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen. Jedoch müssen während der Prüfung getestete und ungetestete Schülerinnen und Schüler räumlich getrennt voneinander sitzen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Prüfungen ist ein Testangebot zu unterbreiten. Alle Prüfungspläne wurden auf diese Vorgaben hin kurzfristig überarbeitet.
Die Prüflinge wurden über die Modalitäten der Testung im Vorfeld informiert.
Ich wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern trotz der Herausforderungen viel Erfolg bei den Prüfungen.
Unterrichtsplanung bis zu den Pfingstferien
Die Schulleitung ist bemüht, Ihnen allen ein wenig „Planungssicherheit“ – wenn es die derzeit überhaupt gibt – zu geben.
Aufgrund der anstehenden Prüfungen und dem damit verbundenen Aufwand im Hause (Raumkapazität; Personalbedarf; Testung …) haben wir uns entschlossen, die folgende Unterrichtsplanung nicht nochmals zu ändern. Das heißt, auch wenn die Inzidenzen unter 165 fallen sollten, werden wir in manchen Klassen nicht in den Wechselunterricht übergehen können, sondern verbleiben im Fernlernunterricht – wie geplant.
Die Planung entnehmen Sie bitte folgender Informationsseite:
Bitte beachten Sie, dass auch Klassen im Fernlernunterricht zu zwingend notwendigen Leistungsfeststellungen in die Schule einbestellt werden müssen. Hier wird den SuS unmittelbar vor Beginn der Leistungsermittlung ein Testangebot gemacht. Wird dieses Testangebot nicht angenommen, prüft die unterrichtende Lehrkraft ob entsprechende räumliche und personelle Möglichkeiten vorhanden sind, so dass eine Trennung erfolgen kann. Sollte diese Trennung zum Zeitpunkt der Leistungsermittlung im Ausnahmefall nicht möglich sein, werden die SuS ohne freiwillige Testung zu einem anderen Termin einbestellt.
Wir planen, in der Woche vor den Pfingstferien allen Schülerinnen und Schülern die Information über die Unterrichtsgestaltung für die KW 23 (1. Schulwoche nach den Pfingstferien) zukommen zu lassen. Hier ist von uns mindestens Wechselunterricht für alle Klassen angestrebt.
Wir hoffen, mit unseren Entscheidungen ein wenig mehr Klarheit und Transparenz über die Unterrichtssituation für die drei Schulwochen bis zu den Pfingstferien zu schaffen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: Fr, 30.04.2021 15:00 Uhr
Meldung vom 28.04.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wie das Kultusministerium uns mitteilte, werden allen Schülerinnen und Schülern (SuS) vor den Prüfungen Covid-Testungen in der Schule angeboten. Diese Testungen werden auch bei SuS, welche nicht in Präsenzunterricht an der Schule sind und nur zu Leistungsfeststellungen zur Schule kommen, ab sofort durchgeführt.
Zitat Schreiben vom 27.04.2021 MD Föll: „Für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie schulischen Leistungsfeststellungen gilt daher: Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist ebenfalls ein Testangebot zu unterbreiten. Hiervon ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen im Sinne des §4a Absätze 2 und 3. Für diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die entgegen Absatz 12 weder an dem schulischen Testangebot teilnehmen noch die Bescheinigung eines COVID-19-Schnelltests im Sinne des § 4a Absatz 1 vorlegen, ist gem. § 14b Absatz 13 der Corona-Verordnung eine räumliche Trennung von den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, d. h. die Einrichtung gesonderter Prüfungsräume, vorzusehen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch in den Zwischen- und Abschlussprüfungen in allen Prüfungsräumen einzuhalten.
Regelungen für die Prüfungen:
Die Schülerinnen und Schüler werden durch Ihre Klassenlehrkraft über die ergänzten Prüfungspläne informiert.
Wir sind bei der Planung nach den folgenden Prinzipen vorgegangen: Wenn die Möglichkeit besteht wird der Test am Vortag der Prüfung im Hause erfolgen. Sollte die Prüfung an einem Montag stattfinden, wir jeweils vor der unmittelbaren Prüfung im Prüfungsraum getestet.
Regelungen für zwingend notwendige Leistungsfeststellungen in Präsenz für Klassen ohne Präsenzunterricht:
Hier wird das Testangebot unmittelbar vor den Leistungsermittlungen erfolgen.
Regelungen zur Testung allgemein:
In jedem Falle ist vor der Teilnahme an einem Test die Unterzeichnung der Einverständniserklärung unverzichtbar. Das aktuelle Formular in der „Kurzform“ finden Sie hier:
Falls Sie die Erklärung auf einer älteren Version des vorliegenden Formulars abgegeben haben, benötigen wir keine erneute Unterzeichnung!
Ausführliche Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie in der „Langform“:
Sollten Sie das Formular nicht unterzeichnen nehmen Sie trotzdem an der Leistungsfeststellung bzw. der Prüfung teil. Näheres regeln die Ausführungen des Schreibens von MD Föll (siehe oben!).
KW18 – Schulbetrieb 03.05. – 07.05.21
Vollzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung: VAB1; VAB2; BVE; VABO; KOBV
- Klassen in Gruppenteilung (Gr.A): 1BK2
Die Klassen 2BFE2; 2BFM2 werden auf Empfehlung des KM zwei Wochen vor der Prüfung im Fernlernunterricht beschult.
Die TG J1 wird aufgrund der beginnenden Abiturprüfung nur im Fernlernunterricht beschult.
- Klassen nur im Werkstattunterricht (Mo./Di.): 1BFZ; 1BFE; 1BFM
Klasse nur im Werkstattunterricht (Do.): 2BFM1
Teilzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung am Berufsschultag: M1MK (Mo.); M3MK (Di.)
- Abendunterricht: ZQFHSR2; ZQFHSR3
Alle Abschlussklassen der Berufsschule befinden sich unmittelbar vor der Abschlussprüfung und werden somit im Fernlernunterricht beschult.
Bitte bleiben Sie gemeinsam mit mir zuversichtlich, dass wir diese schwierigen Situationen bestmöglich meistern. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, welche zum Gelingen des (Fernlern-) Unterrichtes, der Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Organisation – insbesondere für die anstehenden Prüfungen – mitwirken, ausdrücklich.
Sollten Sie Fragen zur Organisation haben wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Klassenlehrkraft oder an Frau Haug im Sekretariat. Ein Kontakt zur Schulleitung ist über das Sekretariat möglich.
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: Mi, 28.04.2021 14:00 Uhr
Meldung vom 23.04.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Aktuell gehen wir davon aus, dass in den kommenden zwei Wochen die Inzidenzen es nicht zulassen, in den Wechselunterricht zu gehen. Somit bleibt es bei der „Schulschließung“. Dies bedeutet, dass die Abschlussklassen in Präsenz beschult werden und die Nicht-Abschlussklassen in Fernlernunterricht bleiben. Die Klassen der Einjährigen Berufsschule werden nur Montag und Dienstag im Werkstattunterricht unterrichtet
Schulbetrieb in der Woche vom 26.04 – 30.04.21 – nur Abschlussklassen
Vollzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung: VAB1; VAB2; BVE; VABO; KOBV
- Klassen in Gruppenteilung (Gr.A/Gr.B): 1BK2; 2BFE2; 2BFM2; TG J1
- Klassen nur im Werkstattunterricht (Mo./Di.): 1BFZ; 1BFE; 1BFM
Teilzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung mit Berufsschultag: G3ZF1; G3ZF2
- Abendunterricht: ZQFHSR2; ZQFHSR3
Alle nicht genannten Nicht-Abschlussklassen verbleiben im Fernlernunterricht!
Die Jahrgangsstufe 2 des Beruflichen Gymnasiums befindet sich in der unmittelbaren Prüfungsvorbereitung auf Empfehlung des Kultusministeriums im Fernlernunterricht!
Alle Schülerinnen und Schüler der oben genannten Klassen im Präsenzunterricht erhalten die vorgeschriebenen Testangebote. Falls dieses Testangebot nicht angenommen wird oder zur geplanten Testzeit für die Klasse die Schülerin/ der Schüler nicht am Unterricht teilnehmen kann muss der Fernlernunterricht besucht werden. Mögliche Ausnahmen finden Sie in der ausführlichen Beschreibung des Vordrucks 2b des Kultusministeriums, welcher mittlerweile in mehreren Sprachen verfügbar ist oder auf der Informationsseite des Kultusministeriums.
Auch Nicht-Abschlussklassen können in Ausnahmefällen zur schriftlichen Leistungsfeststellung in Präsenz einbestellt werden. In diesen Fällen besteht keine Testpflicht!
Ausblick KW18 – Schulbetrieb 03.05. – 07.05.21
Beginn der Abiturprüfung
Vollzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung: VAB1; VAB2; BVE; VABO; KOBV
- Klassen in Gruppenteilung (Gr.A/Gr.B): 1BK2
Die Klassen 2BFE2; 2BFM2 werden auf Empfehlung des KM zwei Wochen vor der Prüfung im Fernlernunterricht beschult.
Die TG J1 wird aufgrund der beginnenden Abiturprüfung nur im Fernlernunterricht beschult.
- Klassen nur im Werkstattunterricht (Mo./Di.): 1BFZ; 1BFE; 1BFM
Teilzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung am Berufsschultag: –
- Abendunterricht: ZQFHSR2; ZQFHSR3
Alle Abschlussklassen der Berufsschule befinden sich unmittelbar vor der Abschlussprüfung und werden somit im Fernlernunterricht beschult.
Möglicherweise können in der KW18 weitere Klassen einbestellt werden. Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Covid-News.
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: Fr, 23.04.2021 10:00 Uhr
Meldung vom 16.04.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Schulbetrieb in der Woche vom 19.04. -23.04.21 – nur Abschlussklassen
Vor dem Hintergrund der im Landkreis aktuell registrierten Inzidenzen wird noch kein Wechselunterricht angeboten. Die Planungen für die kommenden Wochen laufen und werden ständig von uns aktualisiert. Unser Ziel ist selbstverständlich auch, die Nicht-Abschlussklassen in absehbarer Zeit im Wechselunterricht vor Ort zu beschulen. Dies ist aber in der KW 16 nicht möglich.
Aus diesem Grund bleiben wir bei Präsenzunterricht für Abschlussklassen.
Vollzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung: VAB1; VAB2; BVE; VABO
- Klassen in Gruppenteilung (Gr.A/Gr.B): 1BK2; 2BFE2; 2BFM2;TG J1
Aufgrund der Empfehlung des Kultusministeriums, Abschlussklassen zwei Wochen vor Beginn der Prüfungszeit im Fernlernunterricht zu beschulen, wird die Jahrgangsstufe 2 des Technischen Gymnasiums im Zeitraum vom 19.04.2021 bis 02.05.2021 im Fernlernunterricht beschult!
Teilzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung am Berufsschultag: G3ZF1; G3ZF2; Z3TI
- Abendunterricht: ZQFHSR2; ZQFHSR3
Für alle anderen Klassen wird aufgrund der aktuellen Inzidenz im Landkreis RA weiterhin Fernlernunterricht angeboten. Die KlassenlehrerInnen informieren Ihre Klassen per itslearning oder per Mail über den Unterrichtsbeginn.
Covid-Testung der Schülerschaft (Indirekte Testpflicht)
Ergänzend zu meinen Ausführungen vom 09.04.2021 auf dieser Seite möchte ich Sie informieren, dass die verpflichtende Testung aktuell unabhängig von Inzidenzen in jedem Fall für alle Beteiligten am Präsenzunterricht vorgeschrieben ist.
Von der indirekten Testpflicht befreit sind geimpfte und genesene Personen.
„Als geimpft gelten laut Sozialministerium Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können. Genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügt. Das PCR-Testergebnis darf zum Zeitpunkt der begehrten Befreiung von der Testpflicht höchstens 6 Monate zurückliegen“ Zitat Schreiben KM vom 14. April 2021
Entsprechende Unterlagen sind beim Beginn des Schulbesuches vorzuweisen und der Klassenlehrkraft als Kopie zu überlassen. Diese Kopie wird in der Schülerakte im Sekretariat verwahrt.
Zusätzliche Ausnahmen von der indirekten Testpflicht:
Bei Leistungsermittlungen vor Ort und Prüfungen sind die Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht befreit. Eine freiwillige Testung kann in diesen Fällen in unserer Schule aktuell nicht angeboten werden.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte achten Sie bei Leistungsermittlungen vor Ort insbesondere darauf, dass Sie durchgängig Ihrer Maskenpflicht nachkommen. Getränke sollten bei Bedarf während der Leistungsermittlung möglichst einzeln vor dem Raum der Leistungsermittlung eingenommen werden.
Bitte kommen Sie erst kurz vor Testbeginn, so dass Sie nicht unnötig vor den Testräumlichkeiten warten müssen. Auch wenn es sehr verständlich ist, dass es Sie sehr freut, wenn Sie Ihre MitschülerInnen einmal wiedersehen – das Abstandsgebot ist einzuhalten.
Bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüße
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: 16.04.2021 17:30 Uhr
Meldung vom 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler
der Unterrichtsbetrieb in Präsenz an den Schulen des Landes hat für die Schülerinnen und Schüler größte Bedeutung. Der Präsenzunterricht ist weder im Hinblick auf den Lernerfolg noch auf die notwendigen Sozialkontakte durch einen Fernunterricht hinreichend zu ersetzen. Er soll deshalb weiterhin gewährleistet und gesichert werden, soweit es das Pandemiegeschehen zulässt.
Ziel der Landesregierung ist es, mit einer Teststrategie Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und die Verbreitung des Virus über die Schulen möglichst zu verhindern.
Die Tests sollen in der Regel zweimal wöchentlich an der Schule durchgeführt werden.
In der Woche ab dem 12. April 2021 sollen alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen das dann vorgehaltene Testangebot auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.
Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April 2021, soll in Stadt- und Landkreisen mit einer hohen Zahl an Neuinfektionen eine indirekte Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.
An unserer Schule werden die Testungen (voraussichtlich) ab dem 19. April 2021 durchgeführt.
Damit werden eine Unterbrechung der Infektionsketten sowie ein sicherer Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler, das Personal sowie auch für Sie als Familien möglich. Aus diesen Gründen ist eine hohe Beteiligung an den Testangeboten wichtig und wir bitten Sie herzlich darum, mit Ihrer Einwilligung zur Selbsttestung die Teststrategie an der Schule zu unterstützen.
Für die Schülerinnen und Schüler stehen sogenannte „Nasaltests“ zur Verfügung. Die Schülerin bzw. der Schüler führt an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) durch. Die Probeentnahme ist dadurch sicher, schmerzfrei und bequem selbstständig durchzuführen.
Ausführlichere Auskünfte erhalten Sie in der beigelegten Information des Kultusministeriums.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen, liebe Eltern, für Ihre Unterstützung. Damit leisten Sie einen ganz wesentlichen Beitrag dazu Virusketten zu unterbrechen und einen möglichst sicheren Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Mo, 12.04.2021 16:30 Uhr
Meldung vom 09.04.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
- Schulbetrieb in der Woche vom 12.04. -16.04.21
Die Schulleitung hat sich für eine Öffnungsstrategie des Schulbetriebes zum Mo, 12.04.2021 entschieden. Vor dem Hintergrund, dass die Pandemiebekämpfung nach wie vor höchste Priorität hat, wurden die folgenden Entscheidungen über die Einbestellung von Klassen für den Zeitraum bis zum 16.04.2021 getroffen.
Vollzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung: VAB1; VAB2; BVE; VABO
- Klassen in Gruppenteilung (Gr.A/Gr.B): 1BK2; 2BFE2; 2BFM2;TG J2
Aufgrund des aktuellen Pandemielage und der Baustelle im Hause wird die TG J1 in der Woche vom 12.-16.4. im Fernlernunterricht beschult!
Teilzeitklassen in Präsenz:
- Klassen ohne Gruppenteilung am Berufsschultag: G3ZF1; G3ZF2; Z3TI; E3EG2
- Abendunterricht: ZQFHSR2; ZQFHSR3; FTAT4
Die KlassenlehrerInnen informieren Ihre Klassen per itslearning oder per Mail über den Unterrichtsbeginn.
Leistungsermittlung in Präsenz für nicht genannte Klassen
Zwingend notwendige Leistungsfeststellungen in Präsenz sind weiterhin möglich. Die allgemeinen Hygieneanforderungen (Mindestabstand; Maskenpflicht) sind während der Leistungsermittlung einzuhalten. Auf die Nahrungsaufnahme – auch das Trinken – sollte während der Leistungsermittlung verzichtet werden. Bei Bedarf einer Flüssigkeitsaufnahme ist gewährleistet, dass die SuS das Klassenzimmer kurzzeitig verlassen können.
Alle nicht genannten Klassen werden von den Kolleginnen und Kollegen im Fernlernunterricht beschult.
Schulbetrieb ab 19.04.21
Über den Schulbetrieb in Präsenz ab 19.04.21 kann aktuell noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Wir informieren Sie schnellstmöglich.
- Covid-Testung der Schülerschaft
Aktuell ist eine Lieferung von Tests vom Schulträger für Mi, 14.04.21 avisiert. Ich bitte alle SuS bis zur Lieferung der Schnelltest bei Bedarf die bekannten Teststationen in Ihrem jeweiligen Wohnort zu nutzen.
Verpflichtende Schnelltests in der „Teststunde“ am Montag und Mittwoch (ab 19.04.21)
In der jeweils frühesten Unterrichtsstunde wird am Montag und Mittwoch von der gemäß Stundenplan zuständigen Lehrkraft der Schnelltest durchgeführt.
Berufsschulklassen mit Berufsschultag werden einmal pro Woche getestet. Berufsschulklassen, welche weder Montag noch Mittwoch im Hause sind, werden am Regelschultag getestet.
Folgen der Schnelltests
In der Woche vom 12.04.21 ist der Schnelltest der Schüler noch freiwillig – ab der Woche vom 19.04.21 (und einer „Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr … ab dem zweiten auf eine entsprechende Bekanntmachung des Landkreises folgenden Werktag“) stellt ein negatives Testergebnis die Voraussetzung für den Aufenthalt im Schulgebäude dar.
Einwilligungserklärungen
Die Einwilligungserklärungen (Vordruck wird aktuell noch überarbeitet!) stellen die Klassenlehrer ihren Klassen in der Woche vom 12.04.21 zur Verfügung (via itslearning oder in Papierform). Gleichzeitig wird dieses Formular hier auf der Internetseite eingestellt.
Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht und das Abstandsgebot bestehen auch bei negativem Schnelltest auf dem gesamten Schulgelände weiterhin!
Leistungsfeststellungen und Abschlussprüfungen
Bei Klassenarbeiten und anderen zentralen Leistungsfeststellungen ist die Teilnahme auch ohne ein vorliegendes negatives Testergebnis möglich.
Weiterführende Infos und Vorlagen finden Sie unter:
https://www.km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas-ab-april-2021
- Baustelle im Hause
Aktuell sind umfangreiche Baumaßnahmen im Eingangsbereich der Schule am Richard-Wagner-Ring im Gang. Der Zugang zum Gebäudeteil B (Verwaltung und Mittelbau) ist aktuell nur über den Gebäudeteil A (Werkstätten) möglich. Der Zugang zum Gebäudeteil C (TG-Gebäude) ist nur über den Innenhof am Ötigheimer Weg möglich. Die Zugangsmöglichkeiten sind vor Ort ausgeschildert und können sich im Laufe der kommenden zwei Wochen ändern. Bitte beachten Sie die Ausschilderung und halten Sie sich möglichst wenig im Baustellenumfeld auf.
Trotz aller Unwägbarkeiten wünsche ich uns allen einen guten Start nach den Osterferien.
Freundliche Grüße
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Fr, 09.04.2021 16:30 Uhr
Meldung vom 26.03.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Möglichkeit sich vor Ort in unserer Turnhalle kostenlos und anlasslos mit einem Covid19-Schnelltest testen zu lassen haben am 25.03.2021 75 Schülerinnen und Schüler und 15 Lehrkräfte genutzt.
Alle Tests waren negativ.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Beteiligten für den reibungslosen Ablauf. Insbesondere bedanke ich mich bei den Schülerinnen und Schülern, welche sich freiwillig haben testen lassen.
Am Montag, 29.03.2021 besteht vorerst zum letzten Mal die Gelegenheit sich kostenlos und anlasslos testen zu lassen. Die Tests beginnen um 8:00 Uhr. Alle anwesenden Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit am Test teilzunehmen. Bei Volljährigen kann diese Entscheidung auch kurzfristig fallen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler benötigen die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten.
Ihre Bereitschaft haben ca. 60 Schülerinnen und Schüler erklärt.
Über Testmöglichkeiten nach den Osterferien informieren wir Sie sobald uns Informationen vorliegen.
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: 26.03.2021 17:00 Uhr
Meldung vom 20.03.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
am Donnerstag, 25.03.2021 besteht an unserer Schule die Möglichkeit, für alle Schülerinnen und Schüler der anwesenden Klassen, für alle Lehrkräfte und für alle Mitarbeiter der Schule kostenlos und freiwillig einen anlasslosen Schnelltest auf Covid19 durchzuführen.
Die Tests wurden uns vom Landkreis Rastatt zur Verfügung gestellt. Die Testabnahme wird in Zusammenarbeit mit der Rossi-Apotheke durch fachkundiges Personal erfolgen. Es wird ein Zertifikat über die Durchführung ausgestellt.
Die Schulleitung ist verpflichtet, positive Testergebnisse dem Gesundheitsamt mitzuteilen.
Die Testung erfolgt von 7:50 bis ca. 13 Uhr in der Sporthalle unserer Schule. Minderjährige Schülerinnen und Schüler benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese wird im Vorfeld über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer an die entsprechenden Schülerinnen und Schüler ausgeteilt.
Zum Test ist von allen Schülerinnen und Schülern die vorausgefüllte „Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests“ mitzubringen. Die Bescheinigung erhalten die Schülerinnen und Schüler über Ihre Klassenlehrkräfte. Sie wird vor Ort vom Ausführenden unterschrieben.
Die Schulleitung ist sich bewusst, dass dieses Testangebot nur ein kleiner Baustein auf dem Weg durch die Pandemie sein kann. Wir wünschen uns eine rege Teilnahme. Je nach Teilnahme ist es aber auch möglich, dass an diesem Tag nicht alle Testwilligen getestet werden können.
Wie Sie sicher wissen, sind in Rastatt und den umliegenden Gemeinden aktuell mehrere Testcenter in Betrieb. Hier können Sie sich selbstverständlich (zusätzlich zu unserem Test) testen lassen.
Es ist geplant, in der letzten Schulwoche vor den Osterferien nochmals diese Testmöglichkeit anzubieten. Dies hängt aktuell von den vorhandenen Testmöglichkeiten des Anbieters ab.
Über Testmöglichkeiten nach den Osterferien liegen uns noch keine offiziellen Informationen des Kultusministeriums vor. Wir informieren Sie schnellstmöglich, sobald wir hier Klarheit haben.
Bleiben Sie gesund!
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: 20.03.2021 16:00 Uhr
Meldung vom 17.02.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Schulleitung hat sich für eine Öffnungsstrategie des Schulbetriebes zum Mo, 22.02.2021 entschieden.
Vor dem Hintergrund, dass die Pandemiebekämpfung nach wie vor höchste Priorität hat und wir vor Ort gleichzeitig den dringendsten pädagogischen Problemlagen begegnen müssen, wurden die folgenden Entscheidungen getroffen.
Vom Mo, 22.02.202 werden folgende Klassen im Wechselunterricht Gr.A/Gr.B beschult:
Abschlussklassen – Vollzeit:
- Technisches Berufskolleg II – 1BK2T
- Zweijährige Berufsfachschule – 1BFE2 und 1BFM2
- Technisches Gymnasium – Jahrgangsstufe 1 und Jahrgangsstufe 2
- Klassen der Berufsvorbereitung – VAB und VABO
- Klasse des SBBZ – BVE
Abschlussklassen – Teilzeit:
- Zahnmedizinische Fachangestellte – G3ZF
- Holztechnik (Tischler) – Z3TI
- Zusatzqualifikation Fachhochschulreife (Abendunterricht) – ZQFHSR3
- Fachschule für Technik (Abendunterricht) – FTAT4
Besondere Lerngruppen (nur Unterrichtsinhalte, welche im Fernlernunterricht schwierig zu vermitteln sind)
- Einjährige Berufsfachschule – 1BFM; 1BFZ; 1BFE (Hier erfolgt der Unterricht nur Mo. und Di. in den Werkstätten.)
Zum Unterrichtsbeginn erhalten die Schülerinnen und Schüler (SuS) von den jeweiligen KlassenlehrerInnen über unser Lernmanagementsystem noch genauere Informationen. Sollten Unklarheiten über die Gruppenzugehörigkeit bestehen, wenden die SuS sich bitte an Ihre KlassenlehrerIn.
Vom Mo, 01.03.2021 werden die Abschlussklassen im Bereich Elektrotechnik, welche sich im Blockunterrichtssystem befinden, im Wechselunterricht Gr.A/Gr.B beschult. Die Einbestellung der SuS, welche im aktuellen Schuljahr die Prüfung ablegen, erfolgt durch die jeweiligen KlassenlehrerInnen.
Weiterhin gilt, dass für SuS keine Präsenzpflicht besteht. Jedoch besteht weiterhin die Pflicht zur Teilnahme am (Fernlern-) Unterricht.
Alle nicht genannten Klassen verbleiben im Fernlernunterricht.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie die aktualisierten Hygieneregeln unserer Schule.
Mit konsequenter Einhaltung der Regeln können Sie Ihren Beitrag zur Eindämmung des Pandemiegeschehens leisten.
Besonders möchte ich darauf hinweisen:
- Das Abstandsgebot gilt in den Räumlichkeiten der Schule als dringende Empfehlung auch für SuS einer Klasse/ Lerngruppe.
- Alle am Schulleben Beteiligten sind dringend dazu angehalten, innerhalb des Schulgebäudes eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Atemschutzmaske (FFP2; KN95) zu tragen!
Bitte haben Sie Verständnis, dass aktuell kein Verkauf von Essen und Getränken über die INTEGRA an unserem Kiosk erfolgen kann. Eine Aufstellung der Automaten kann u.a. aufgrund der Baustellensituation nicht mehr erfolgen.
Bitte versorgen Sie sich selbst vorab mit Essen und Getränken.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich wünsche uns einen guten Start in die kommenden Unterrichtswochen und bin zuversichtlich, dass wir diese Phase gemeinsam meistern werden.
Aktuelle Informationen des Kultusministeriums zum Thema entnehmen Sie bitte:
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: 17.02.2021 10:00 Uhr
Meldung vom 28.01.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
im Auftrag des Kultusministeriums informiere ich Sie heute über die
„Verschiebung der Schlusstermine für die Abgabe der Bewerbung um Aufnahme in eine öffentliche berufliche Vollzeitschule für das Schuljahr 2021/2022 in Baden-Württemberg.“
„Die Bewerbung um einen Schulplatz an einem 3-iährigen Beruflichen Gymnasium oder an einem Berufskolleg in öffentlicher Trägerschaft erfolgt landesweit ausschließlich über das Online-Bewerberverfahren (BewO). Ab dem 25. Januar 2021 können sich die Bewerberinnen und Bewerber online unter www.schule-in-bw.de/BewO registrieren.“
Vergleichen Sie hierzu auch unsere Video-Anleitung im Infoteil unserer Internetseite.
Berufliches Gymnasium (BG) und Berufskolleg (BKI/BKII) – BewO-online
„Anschließend können sie sich mit einem einzigen Aufnahmeantrag mit einer Wunschliste ihrer Bildungsziele bis Montag, 8. März 2021 (statt dem 1. März 2021), an mehreren beruflichen Schulen gleichzeitig bewerben. Der online erstellte Aufnahmeantrag muss ausgedruckt und zusammen mit den Halbjahreszeugnissen an der beruflichen Schule der ersten Priorität vorgelegt werden.“
Zweijährige Berufsschule (2BF) / Einjährige Berufsschule (1BF)
„Analog dazu werden auch die Schlusstermine für die Abgabe der Bewerbung um Aufnahme in eine öffentliche berufliche Vollzeitschule verschoben, für die man sich nicht über BewO bewerben kann.“
Ziel der Maßnahme ist es Ihnen mehr Zeit für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bitte warten Sie bei der Einreichung und Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis Sie Ihre jeweiligen Halbjahreszeugnis als Kopie mit einreichen können bzw. die Noten in BewO-online eintragen können. Die späteste Abgabe der Bewerbungsunterlagen hat bis zum 08. März 2021 zu erfolgen!
Eine vorläufige Aufnahmezusage durch die Schule erfolgt erst nach Beendigung der Anmeldefrist 08. März 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt fristgereicht eingereichte Bewerbungen werden nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung in das Bewerberverfahren einbezogen. Eine frühere Abgabe hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie – wie gewohnt – unter 07222 9180 0 (Sekretariat) zu den aktuell auf der Internetseite angekündigten Öffnungszeiten oder per Mail unter info@jdsr.de
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: 28.01.2021 10:00 Uhr
* Zitate: Infoschreiben des Kultusministeriums vom 28.01.2021
Meldung vom 25.01.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Schulleitung bespricht sich regelmäßig und informiert Sie schnellstmöglich über die Anpassungen und Änderungen im Schulbetrieb.
Im Folgenden lesen Sie die aktuell anstehenden schulischen Aufgaben und unsere Planung:
Fernlernunterricht
Bis zum 11.02.2021 werden alle Klassen weiterhin im Fernlernunterricht beschult.
Zeugnisausgabe
Die diesjährige Zeugnisausgabe ist bis Ende des Monats Februar möglich. Einige Schülerinnen und Schüler benötigen jedoch Ihre Zeugnisse um sich zu bewerben. Die Klassenlehrer informieren ihre Klassen in itslearning über die diesjährige Organisation der Zeugnisausgabe. Es ist geplant, eine individuelle Abholung des Zeugnisses in einem jeweils definierten Zeitfenster durchzuführen. Eine Abholung ist für die Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Nicht abgeholte Zeugnisse werden von Klassenlehrern/innen im Anschluss an die Ausgabe vor Ort im Sekretariat hinterlegt. Eine Abholung des hinterlegten Zeugnisses ist nach telefonischer Voranmeldung (07222 9180 0) zu bestimmten Terminen möglich. Sollte diese Abholung durch eine beauftragte Person erfolgen, muss der Schüler/die Schülerin dem Beauftragten eine schriftliche Einverständniserklärung ausfertigen. Ein gültiger Personalausweis ist vom Beauftragten vorzulegen
Elternsprechtage
Für die jährlichen Elternsprechtage Anfang März werden die Kolleginnen und Kollegen den Eltern ein Zeitfenster zur Verfügung stellen, in dem die Eltern nach Voranmeldung von der jeweiligen Lehrkraft zurückgerufen werden. Weitere Informationen und den Zeitplan für die einzelnen Klassen werden wir hier rechtzeitig kommunizieren. Vorab erfolgt eine Information der Schülerinnen und Schüler durch die Klassenlehrkraft über itslearning.
Erste Planungen für den Wiederbeginn des Unterrichts
Die Schulleitung erwartet in der Woche vom 25.1. – 29.01.2021 noch detaillierte Informationen von Kultusministerium über die geplante schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 22.02.2021. Die Hygieneregeln unserer Schule sind aktuell in der Überarbeitung und Anpassung an die geänderten Vorgaben. Diese geänderten Hygieneregeln werden den Schülerinnen und Schülern am Beginn der jeweiligen Präsenzphase zur Kenntnis gebracht.
Das Sekretariat ist aktuell in der Zeit von 8 – 12 Uhr vor Ort besetzt. Sie erreichen uns jederzeit unter info@jdsr.de.
Bleiben Sie gesund!
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Mo, 25.01.2021 14:00 Uhr
Meldung vom 15.01.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
der Ministerpräsident hat am 14.01.2021 entschieden, dass die gegenwärtigen geltenden Schulschließungen bis Ende des Monats Januar 2021 fortbestehen bleibt.
Diese Information bedeutet für unser Haus:
- Für Abschlussklassen (JDSR: TG J1 und J2, sowie in den Klassen 2BFE2/ 2BFM2 und 1BK2) kann Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zur Prüfungsvorbereitung – im Zeitraum 18.01.-29.01.2021 – erforderlich ist. Aus Sicht der Schulleitung und nach Rücksprache mit den unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen ist dies in den genannten Klassen, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionszahlen, nicht erforderlich. Ein Fernlernangebot ist eingerichtet. Für die Zeit nach dem 01.02.2021 muss vorab neu entschieden werden.
- Schriftliche Leistungsfeststellungen in Präsenz sind nur dann zu veranlassen, wenn diese für die Notenbildung zwingend erforderlich sind. Hier sind die Fachlehrer/innen durch die Schulleitung informiert, bei welchen Konstellationen diese Ausnahme möglich ist. Die jeweiligen Fachlehrkräfte setzen sich mit den entsprechenden Schülerinnen und Schülern im Einzelfall in Verbindung, um einen Leistungsfeststellung in Präsenz bis zur jeweiligen Notenkonferenz durchzuführen.
Fazit: Alle Klassen der Schule werden bis einschließlich Fr, 29.01.2021 im Fernlernunterricht beschult.
Für alle Klassen der Berufsschule bedeutet dies, dass die Schülerinnen und Schüler am Berufsschultag (oder in der entsprechenden Blockwoche) mit Fernlernunterricht durch die unterrichtenden Lehrkräfte versorgt werden.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zu Fragen rund um den Schulbetrieb telefonisch über das Sekretariat oder über die bekannten Mailadressen zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler können die Lehrkräfte über die Lernplattform zusätzlich erreichen.
Bitte scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Sachstand: Fr, 15.01.2021 15:00 Uhr
Sven Teichmann
Schulleiter
Meldung vom: 07.01.2021
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
ich wünsche Ihnen ein gesundes neues Jahr 2021.
Wie erwartet gestaltet sich der Start in dieses Kalenderjahr nicht ohne Hindernisse. Trotzdem werden wir gemeinsam die Zuversicht und das positive Denken nicht verlieren.
Auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin, den Vorgaben des Kultusministeriums und der Abwägung der Sachverhalte vor Ort ist die Schulleitung zu folgenden Beschlüssen gekommen:
- Für alle Klassen wird ab Mo, 11.01.2021 Fernlernunterricht angeboten.
- Präsenzunterricht für Abschlussklassen (lt. Schreiben des Kultusministeriums an unserer Schule nur: TG J1 und J2; BK2; 2BFM2; 2BFE2) soll frühestens (je nach Infektionsgeschehen) ab Mo, 18.01.2021 angeboten werden. Diese Entscheidung fällt im Laufe der Woche vom 11.-15.01.2021.
- Alle anderen Klassen werden bis einschließlich Fr, 29.01.2021 im Fernlernunterricht beschult. Für alle Klassen der Berufsschule bedeutet dies, dass die Schülerinnen und Schüler am Berufsschultag (oder in der entsprechenden Blockwoche) mit Fernlernunterricht durch die unterrichtenden Lehrkräfte versorgt werden.
Wir – die Lehrkräfte und Mitarbeiter des Schulträgers vor Ort – stehen den Partnern aus den Betrieben und Praxen, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern als Ansprechpartner zu Fragen rund um den Schulbetrieb telefonisch über das Sekretariat oder über die bekannten Mailadressen zur Verfügung. Bitte scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen ab Montag, 11.01.2021 in den üblichen Arbeitszeiten zu kontaktieren.
Bleiben Sie gesund!
Die aktuellen Informationen des Kultusministeriums zum geplanten weiteren Unterrichtsbetrieb finden Sie unter:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien
Sven Teichmann
(Schulleiter)
Sachstand: 07.01.2021 14:00 Uhr
Meldung vom: 14.12.2020
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben wurden mit Wirkung zum 16. Dezember 2020 folgende Änderungen zum Schulbesuch in Kraft gesetzt:
- Vorzeitiger Ferienbeginn für Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen und
- Fernunterricht für Abschlussklassen.
Für unsere Schule bedeutet dies, dass folgende Klassen bis einschließlich Dienstag, 22.12.2020 mit Fernlernunterricht über unsere Lernplattfom versorgt werden:
- Jahrgangsstufe 1 und 2 des Technischen Gymnasiums, (geändert laut Schreiben vom 15.12.2020; „Die zentralen Angebote zur Überprüfung des Hörverstehens, die in den Zeitraum der Schulschließung fallen, finden für BG wie geplant statt!“),
- Einjähriges Berufskolleg II (Prüfungsklasse),
- Abschluss- und Prüfungsklassen Zweijährige Berufsfachschule (2. Jahr)
- Abschluss- und Prüfungsklassen der Berufsschule (3. Lehrjahr),
- Fachschule für Technik (Fachstufe),
Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf/ Regelklassen.(geändert laut Schreiben vom 15.12.2020; „Kein Fernlernunterricht in berufsvorbereitenden Bildungsgängen!“)
Aufgrund der hervorragenden Vorarbeit im Kollegium unserer Schule ist der Übergang in den Fernlernunterricht in allen Klassen möglich. Vergleichen Sie hierzu auch unseren am 19. Oktober 2020 auf dieser Seite veröffentlichten Artikel zu „Szenarien für den Unterricht unter Pandemiebedingungen“.
„Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Einschränkungen des Regelbetriebs daher nur bis zum Ende der Weihnachtsferien, also bis 10. Januar, gelten.“
Zitat: Dr. Susanne Eisenmann// Schreiben vom 14.12.2020 Corona-Pandemie: Vorzeitiger Ferienbeginn …
Über die aktuellen Entwicklungen können Sie sich jederzeit auf den mittlerweile einschlägig bekannten Seiten des Kultusministeriums informieren.
Im Namen aller Beschäftigten der Josef-Durler-Schule wünsche ich allen Beteiligten am Schulleben ein gesegnetes Weihnachtsfest und glückliche Stunden im Kreise der Familie. Wenn auch der Kreis in diesem Jahr etwas kleiner sein wird, nehmen Sie sich Zeit für einen besinnlichen Rückblick. Lassen Sie sich vom besonderen Zauber der Weihnachtszeit in ein sicherlich buntes, lebendiges und vor allem gesundes Jahr 2021 tragen.
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Montag, 14.12.2020 16:00 Uhr geändert Dienstag, 15.12.2020 10:00 Uhr
Meldung vom: 01.12.2020
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
am heutigen Tage informierte uns das Kultusministerium u.a. zu folgenden Punkten:
Weihnachtsferien 2020/2021
„Die Weihnachtsferien im Schuljahr 2020/21 beginnen in Baden-Württemberg gemäß der geltenden Ferienregelung am Mittwoch, den 23. Dezember 2020, und enden am Samstag, den 9. Januar 2021. … Um die Kontakte vor Weihnachten bei den älteren Schülerinnen und Schülern zu reduzieren, ist ab Klassenstufe 8 für diese beiden Tage ausschließlich Fernunterricht vorzusehen.“
In unserer Schule werden somit an beiden Tagen alle Schüler aller Klassen laut Stundenplan mit Fernunterricht über unsere Lernplattform durch die Kolleginnen und Kollegen versorgt. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen.
Gesundheitsbestätigungen
„Eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler wird nicht mehr verlangt. Diese muss damit nach den Weihnachtsferien nicht mehr erneut vorgelegt werden. Die Corona-Verordnung Schule wird dazu entsprechend angepasst.“
Bitte beachten Sie die Änderungen!
Gleichzeitig wurde uns eine Änderung der Corona-Verordnung Schule angekündigt. Die jeweils aktuelle Verordnung finden Sie unter:
Ich wünsche Ihnen, trotz aller Veränderungen in der aktuellen Situation, eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Ich möchte nochmals alle Beteiligten am Schulleben sensibilisieren und bitten, sich an die vorgegebenen Regeln im Umgang mit der Pandemie zu halten, um am Monatsende ein ruhiges, gesundes Weihnachtsfest im „kleineren Kreis als gewohnt“ genießen zu können.
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Dienstag, 01.12.2020 17:30 Uhr
Meldung vom: 23.10.2020
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der aktuellen Pandemielage werden Informationen über Infektionen nur noch über die offiziellen Kanäle des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums herausgegeben. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an diese behördlichen Stellen.
Die Information der bei Infektion Betroffenen im Hause erfolgt selbstverständlich weiterhin umgehend durch die Schule und/oder das Gesundheitsamt.
Zusätzlich nehmen Sie bitte die seit dem 22. Oktober geltenden angepassten Bedingungen zur Maskenpflicht zur Kenntnis.
Diese Änderungen betreffen insbesondere das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in Pausenzeiten:
„Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.“,
sowie die Nutzung der Maske während Zwischen- und Abschlussprüfungen:
„Ebenfalls wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.“
(Zitate: Anpassung CoronaV vom 21.10.2020)
Ich wünsche allen am Schulleben beteiligten Personen erholsame und ruhige Herbstferien.
Bleiben Sie gesund!
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Freitag, 23. Oktober 2020 17:00 Uhr
Meldung vom: 20.10.2020
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Schulleitung wurde heute (Dienstag, 20.10.2020) informiert, dass an der JDS Rastatt ein bestätigter Corona-Fall nachgewiesen wurde. Betroffen ist in diesem Fall die zweijährige Berufsfachschule Metalltechnik im 2. Jahr. Die erkrankte Person war letztmalig am Mi, 14.10.2020 in der Schule.
- Die Schule hat dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten der betroffenen Lehrkräfte (5) und der betroffenen Schülerinnen/Schüler (21) umgehend zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler wurden nach Information durch die Schulleitung kontaktiert und vor Beginn des Unterrichtes freigestellt. Die betroffenen Lehrkräfte wurden vom Präsenzunterricht umgehend freigestellt. An diesen Personenkreis erging die Aufforderung, sich vorerst zu isolieren und auf die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt zu warten. Das Gesundheitsamt entscheidet jeweils im Einzelfall über die zu treffenden Maßnahmen.
- Für alle nicht betroffenen Klassen wird weiterhin Unterricht vor Ort erteilt. Bitte informieren Sie sich über mögliche Vertretungsregelungen.
Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich!
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Dienstag, 20.10.2020 10:30 Uhr
Meldung vom: 18.10.2020
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben wurde die aktuelle „Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zum 16. Oktober 2020 geändert.
Die aktuellen Verordnungen finden Sie unter:
Die wichtigste Veränderungen für unseren weiteren Schulbetrieb ab der Verkündung der Pandemiestufe 3:
„Die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske …, gilt auch im Unterricht!“
Die Schulleitung wurden informiert, dass diese Verpflichtung – bis auf weiteres – ab Montag, 19.10.2020 gilt.
Bitte beachten Sie hierzu ergänzend – und Unabhängig vom Tragen der Maske im Unterricht ab sofort – die „Handreichungen zur Maskenpflicht“, welche Sie ebenfalls unter der o.g. Internetadresse oder in unserem Servicebereich finden.
„Auf welchen Flächen der Schule gilt diese Verpflichtung?
Die Verpflichtung gilt auf den sog. Begegnungsflächen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Pausenhöfen. Damit stellt die Verordnung selbst bereits ausdrücklich klar, dass auch auf dem Pausenhof die Verpflichtung gilt, obwohl die Infektionsgefahren im Freien zweifellos geringer sind und sich die Schülerinnen und Schüler möglicherweise in ihrer „Kohorte“, z.B. beiden Mitschülerinnen und Mitschülern ihrer Klasse, aufhalten. Diese Regelung wurde getroffen, weil sich kaum sicherstellen lässt, dass sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof nur innerhalb der Kohorte aufhalten. Deshalb gilt vorsorglich auch hier die Maskenpflicht. Auch die „Raucherecken“ sind Begegnungsflächen, für die eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Zwar gibt es eine Ausnahme von dieser Pflicht für die Nahrungsaufnahme. Das Rauchen fällt jedoch nicht unter diese Privilegierung, so dass das Rauchen auf dem Schulgelände für die Dauer der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung faktisch ausgeschlossen ist.“
Deshalb hiermit nochmals die Hinweis an alle am Schulleben beteiligten:
- Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände!
- Das Rauchen ist auf dem Schulgelände untersagt!
Diese beiden Verpflichtungen bestehen unabhängig von der Verkündung der Pandemiestufe 3 in Baden Württemberg.
In unseren „Hygieneregeln – Stand: 08. September 2020 “ – welche in der kommenden Woche noch den aktuellen Erfordernissen angepasst werden – finden Sie bereits jetzt schon unter dem Punkt 5 „Mund-Nase-Bedeckungen“ Absatz 4 ff Hinweise zum richtigen Tragen der Masken. Bitte denken Sie dabei auch an ein regelmäßiges Wechseln Ihrer persönlichen Maske!
Zusätzlich zu unseren Hygieneregeln finden Sie im Servicebereich unserer Internetseite:
- Aktuelle CoronaVO Schule
- Handreichungen zur Maskenpflicht
- Handreichungen Umweltbundesamt Lüften
Bitte helfen Sie mit, die Infektionszahlen in einem für uns allen erträglichen Rahmen zu halten.
Nur gemeinsam kommen wir durch diese für uns nicht einfache Zeit.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Klassenlehrer oder direkt an die Schulleitung.
Sie erreichen uns unter info@jdsr.de oder zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch über das Sekretariat.
Bleiben Sie gesund!
Sven Teichmann
Schulleiter
Stand: Sonntag, 18. Oktober 2020 12:00 Uhr
Meldung vom: 02.10.2020
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Schulleitung wurde heute (Freitag, 02.10.2020) informiert, dass an der JDS Rastatt ein zweiter bestätigter Corona-Fall nachgewiesen wurde. Betroffen ist in diesem Fall in Teilen die Jahrgangsstufe 1 des Technischen Gymnasiums. Die erkrankte Person war letztmalig am Mo, 28.09.2020 in der Schule.
- Die Schule hat dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten der betroffenen Lehrkräfte (2) und der betroffenen Schülerinnen/Schüler (33) umgehend zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler wurden nach Information durch die Schulleitung sofort nach Hause entlassen. Die betroffenen Lehrkräfte wurden vom Präsenzunterricht umgehend freigestellt. An diesen Personenkreis erging die Aufforderung, sich vorerst zu isolieren und auf die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt zu warten. Das Gesundheitsamt entscheidet jeweils im Einzelfall über die zu treffenden Maßnahmen.
- Für alle nicht betroffenen Klassen wird weiterhin Unterricht vor Ort erteilt. Bitte informieren Sie sich über mögliche Vertretungsregelungen.
Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich!
Sven Teichmann
Schulleiter
Sachstand: Freitag, 02.10.2020 13:00 Uhr
Meldung vom: 23.09.2020
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
aktuell befindet sich die Schulleitung im engen Kontakt mit dem Gesundheitsamt. Bisher wurden keine weiteren Infektionen an unserer Schule festgestellt. (Stand: Mi, 23.09.2020 12:00 Uhr). Die betroffenen Kontaktpersonen befinden sich in einer vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne.
Zur Information für Sie stellen wir folgende Materialien des Landesgesundheitsamtes zur Verfügung:
Die Schülerinnen und Schüler in Quarantäne werden durch die unterrichtenden Lehrkräfte über unser Lernmanagementsystem itslearning mit Unterrichtsmaterialien versorgt und können so weiterhin am Unterrichtsgeschehen in den jeweiligen Kursen teilnehmen.
Bleiben Sie gesund!
Sven Teichmann
(Schulleiter)
Meldung vom: 20.09.2020
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Schulleitung wurde heute (Sonntag, 20.09.2020) informiert, dass an der JDS Rastatt ein bestätigter Corona-Fall nachgewiesen wurde. Betroffen ist die Jahrgangsstufe 2 des Technischen Gymnasiums.
In den Anweisungen des Gesundheitsamtes heißt es:
„Wie geht es nun weiter?
1. Die Schule stellt dem Gesundheitsamt die dafür nötigen Kontaktdaten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiteren an der Schule tätigen Personen zur Verfügung (Auskunftserteilung bei meldepflichtigen Erkrankungen nach § 16 IfSG).
2. Personen, die als enge Kontaktpersonen zum Infizierten identifiziert werden, schickt das Gesundheitsamt in Quarantäne.
3. Für alle übrigen Personen erstellt das Gesundheitsamt ein entsprechend der spezifischen Situation vor Ort angepasstes Infoblatt, welches der Schulleitung zur Weitergabe an die Schülerinnen und Schüler und der Eltern zur Verfügung gestellt wird.“
Konkret für unserer Schule bedeutet dies:
- Die Schule hat dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten der betroffenen Lehrkräfte und der betroffenen Schülerinnen/Schüler (SuS) am Sonntag im Laufe des Nachmittages zur Verfügung gestellt.
- Die betroffenen SuS sowie die Lehrkräfte wurden informiert. An diesen Personenkreis erging die Aufforderung, sich vorerst zu isolieren und auf die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt zu warten.
- Sobald das Gesundheitsamt, wie oben erwähnt, ein entsprechend der spezifischen Situation vor Ort angepasstes Infoblatt erstellt hat, wird es auf unserer Internetseite veröffentlicht und den Schülerinnen und Schülern in der Schule ausgegeben.
- Für alle nicht betroffenen Klassen wird weiterhin Unterricht vor Ort erteilt. Bitte informieren Sie sich über mögliche Vertretungsregelungen.
An alle am Schulleben Beteiligten ergeht gleichzeitig die dringende Bitte, sich an die Hygieneregeln strikt zu halten.
Abstand – Hygiene – Alltagsmaske!
Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich!
Sven Teichmann
Schulleiter
Meldung vom: 09.09.2020
Informationen zum Schuljahresbeginn 2020/2021 für alle am Schulleben beteiligten Personen
Sehr geehrte Partner aus den Betrieben und Praxen,
Sehr geehrte Eltern,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
ein neues Schuljahr beginnt im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Viele Besonderheiten werden dieses für alle Beteiligten nicht einfache Schuljahr kennzeichnen. Die Bedingungen ändern sich dynamisch. Vorgaben können sich von heute auf morgen verändern.
Zur geordneten Durchführung des Schuljahres bedarf es der Mitarbeit von Ihnen allen. Deshalb im Folgenden einige Ausführungen, die Sie dringend beachten müssen.
Bleiben Sie gesund und denken Sie an die AHA – Regeln.
Sven Teichmann
(Schulleiter)